Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Kein Schutz der Unfallversicherung bei Schlägerei wegen zugeparkter BetriebseinfahrtKein Schutz der Unfallversicherung bei Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

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Kein Schutz der Unfallversicherung bei Schlägerei wegen zugeparkter BetriebseinfahrtKein Schutz der Unfallversicherung bei Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar. So das SG Berlin (Az. S 98 U 50/21).

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