Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Keine Überprüfung von künstlerischem Wettbewerb auf StaatskostenKeine Überprüfung von künstlerischem Wettbewerb auf Staatskosten

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Keine Überprüfung von künstlerischem Wettbewerb auf StaatskostenKeine Überprüfung von künstlerischem Wettbewerb auf Staatskosten

Das LG München II hat einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Klage abgelehnt, mit welcher die Preisvergabe eines Skulpturen- und Gestaltungswettbewerbs angegriffen und der Ersatz von Kosten zur Herstellung eines Werkes begehrt wurde (Az. 14 O 4110/22)