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Künstlersozialabgabe bleibt im Jahr 2024 stabil bei 5,0 ProzentKünstlersozialabgabe bleibt im Jahr 2024 stabil bei 5,0 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent betragen. Am 14.07.2023 wurde die Ressort- und Verbändebeteiligung zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 (KSA-VO 2024) vom BMAS eingeleitet.