Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Leitlinien und Erläuterungen zu Art. 102 AEUVLeitlinien und Erläuterungen zu Art. 102 AEUV

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Leitlinien und Erläuterungen zu Art. 102 AEUVLeitlinien und Erläuterungen zu Art. 102 AEUV

Gemäß Art. 102 AEUV ist Unternehmen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagt. Dabei ist der sog. Behinderungsmissbrauch der praktisch häufigste Fall. Die EU-Kommission führt derzeit eine Sondierung zu Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch durch. Darüber berichtet die BRAK.