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Luftsicherheit: Stahlspringseil gehört nicht ins HandgepäckLuftsicherheit: Stahlspringseil gehört nicht ins Handgepäck

Ein mit Kunststoff ummanteltes Stahlspringseil darf nicht im Handgepäck mit an Bord eines innerdeutschen Flugs genommen werden. Das hat der Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az. VG 13 K 171/23).