Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung des Bundeskabinetts vom 11. Oktober 2023 am 24. November 2023 abschließend zugestimmt.
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Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung des Bundeskabinetts vom 11. Oktober 2023 am 24. November 2023 abschließend zugestimmt.
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