Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Personalratswahl bei der Bundeswehr muss teilweise wiederholt werdenPersonalratswahl bei der Bundeswehr muss teilweise wiederholt werden

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Personalratswahl bei der Bundeswehr muss teilweise wiederholt werdenPersonalratswahl bei der Bundeswehr muss teilweise wiederholt werden

Die Wahl zum örtlichen Personalrat des Zentrums Innere Führung der Bundeswehr muss für die Gruppe der Soldaten wiederholt werden. Dies entschied das VG Mainz (Az. 2 K 294/24.MZ).