Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das BZStPlattformen-Steuertransparenzgesetz: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das BZSt

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das BZStPlattformen-Steuertransparenzgesetz: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das BZSt

Mit BMF-Schreiben vom 15.11.2023 wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 PStTG bekanntgegeben (Az. IV B 6 – S-1316 / 21 / 10019 :034).