Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben derzeit keine Änderung der Vorschriften zur Beitragsgestaltung in der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Vorschriften zum gesetzlichen Beitragszuschlag und zur Überzinsverwendung hätten nach Untersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Beitragsverstetigung im Alter beigetragen.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.