Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Regelung zum Familienzuschlag im Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg nicht mit allgemeinem Gleichheitssatz der Landesverfassung vereinbarRegelung zum Familienzuschlag im Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg nicht mit allgemeinem Gleichheitssatz der Landesverfassung vereinbar

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Regelung zum Familienzuschlag im Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg nicht mit allgemeinem Gleichheitssatz der Landesverfassung vereinbarRegelung zum Familienzuschlag im Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg nicht mit allgemeinem Gleichheitssatz der Landesverfassung vereinbar

Der VerfGH Baden-Württemberg hat auf die Vorlage des VG Sigmaringen § 41 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Landesverfassung erklärt (Az. 1 GR 24/22).