Der Rechtsausschuss hat am 15.11.2023 noch wichtige Änderungen am Gesetzentwurf zur Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit beschlossen. 2./3. Lesung im Bundestag sind für Freitag, 17.11.2023, vorgesehen. Es ist lt. BRAK davon auszugehen, dass das Gesetz dann beschlossen wird.
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