Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung – WorkdaySchadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung – Workday

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung – WorkdaySchadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung – Workday

Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung „Workday“ zu testen. Dies entschied das BAG (Az. 8 AZR 209/21).