Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Schöffin darf in Strafverhandlung kein Kopftuch tragenSchöffin darf in Strafverhandlung kein Kopftuch tragen

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Schöffin darf in Strafverhandlung kein Kopftuch tragenSchöffin darf in Strafverhandlung kein Kopftuch tragen

Das Tragen eines Kopftuchs als Richterin in einer Strafverhandlung verstößt gegen das staatliche Neutralitätsgebot. Dies entschied das OLG Braunschweig und enthob eine bereits gewählte Schöffin auf Antrag des LG Braunschweig ihres Amtes (Az. 1 OGs 1/25).