Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Schulverweigerung – Entzug des Sorgerechts?Schulverweigerung – Entzug des Sorgerechts?

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Schulverweigerung – Entzug des Sorgerechts?Schulverweigerung – Entzug des Sorgerechts?

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Schulpflicht für alle Kinder. Damit korrespondiert eine Pflicht der Eltern, für den Schulbesuch zu sorgen. Wenn die Eltern dies nicht tun, können sogar das Sorgerecht oder Teile davon entzogen werden. Hierauf hat das OLG Oldenburg hingewiesen (Az. 11 UF 206/22).

Generated by Feedzy