Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - „Schutzmaskenpauschale“ nach § 5 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung unterliegt der Umsatzsteuer„Schutzmaskenpauschale“ nach § 5 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung unterliegt der Umsatzsteuer

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

„Schutzmaskenpauschale“ nach § 5 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung unterliegt der Umsatzsteuer„Schutzmaskenpauschale“ nach § 5 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung unterliegt der Umsatzsteuer

Die sog. Schutzmaskenpauschale nach § 5 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in der Fassung vom 14. Dezember 2020 unterliegt der Umsatzsteuer. Dies entschied das FG Niedersachsen (Az. 5 K 45/22 und 5 K 136/22).