Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung im BundesratSiebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung im Bundesrat

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung im BundesratSiebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung im Bundesrat

Am 22.11.2024 hat der Bundesrat der Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung zugestimmt. Darin wird die Bagatellgrenze in § 7 Abs. 2 der Verordnung auf 3.000 Euro angehoben.