Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Stellungnahme zur Evaluierung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern (DAC) – Anzeigepflicht für grenzüberschreitende SteuergestaltungenStellungnahme zur Evaluierung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern (DAC) – Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

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Stellungnahme zur Evaluierung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern (DAC) – Anzeigepflicht für grenzüberschreitende SteuergestaltungenStellungnahme zur Evaluierung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern (DAC) – Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Am 7. Mai 2024 hat die Europäische Kommission eine Evaluierung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern (Directive on Administrative Cooperation in direkt taxation – DAC) eingeleitet. Eine Beteiligung an der Evaluierung ist noch bis zum 30. Juli 2024 möglich. Darauf weist die WPK hin.