Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von UnternehmenUmsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

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Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von UnternehmenUmsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Das BMJ hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD) veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis zum 19.04.2024 möglich.