Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Validierte EMCS – Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche LieferungenValidierte EMCS – Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

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Validierte EMCS – Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche LieferungenValidierte EMCS – Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Das BMF-Schreiben behandelt die Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (Az. III C 3 – S-7141 / 21 / 10002 :001).