Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem InformationsfreiheitsgesetzVerarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem Informationsfreiheitsgesetz

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Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem InformationsfreiheitsgesetzVerarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Bei einer auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Anfrage ist die Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach den Regelungen dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig. So entschied das BVerwG (Az. 6 C 8.22).