Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Verbot von Fahrschulunterricht in der „Frühphase“ der Corona-Pandemie im Landkreis Goslar war rechtmäßigVerbot von Fahrschulunterricht in der „Frühphase“ der Corona-Pandemie im Landkreis Goslar war rechtmäßig

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Verbot von Fahrschulunterricht in der „Frühphase“ der Corona-Pandemie im Landkreis Goslar war rechtmäßigVerbot von Fahrschulunterricht in der „Frühphase“ der Corona-Pandemie im Landkreis Goslar war rechtmäßig

Das VG Braunschweig hat die Klage einer Fahrschule abgewiesen, mit der diese die nachträgliche Feststellung erreichen wollte, dass eine Maßnahme des Landkreises Goslar zur Eindämmung des Corona-Virus rechtswidrig war (Az. 4 A 129/20).