Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Verbraucher kann Reiseveranstalter vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, verklagenVerbraucher kann Reiseveranstalter vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, verklagen

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Verbraucher kann Reiseveranstalter vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, verklagenVerbraucher kann Reiseveranstalter vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, verklagen

Bei einer Auslandsreise kann der Verbraucher den Reiseveranstalter vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, verklagen. Das gilt auch dann, wenn Verbraucher und Reiseveranstalter in ein und demselben Mitgliedstaat ansässig sind. So entschied der EuGH (Rs. C-774/22).