Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Versicherung muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht tragenVersicherung muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht tragen

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Versicherung muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht tragenVersicherung muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht tragen

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Versicherung die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis bei hier vorliegender Glasknochenkrankheit nicht tragen muss, da dieses nach heutiger medizinischer Einschätzung und aktuellem Wissensstand nicht als von der Schulmedizin allgemein anerkannte Methode anzusehen sei (Az. I-13 U 222/22).