Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Vorfahrtsverstoß durch FahrradfahrerVorfahrtsverstoß durch Fahrradfahrer

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Vorfahrtsverstoß durch FahrradfahrerVorfahrtsverstoß durch Fahrradfahrer

Einem Fahrradfahrer kann die alleinige Haftung auferlegt werden, wenn er die Vorfahrt missachtet und es dadurch zum Unfall mit einem Auto kommt. Das LG Lübeck verneinte kürzlich Ersatzansprüche eines so verletzten Fahrradfahrers (Az. 6 O 8/22).