Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines UnternehmensVorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens

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Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines UnternehmensVorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Vorstand und Geschäftsführer nicht persönlich für Geldbußen eines Unternehmens haften (VI-6 U 1/22 (Kart)).