Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Werbung für Lebensmittel mit dem Zusatz „Anti-Kater“ untersagtWerbung für Lebensmittel mit dem Zusatz „Anti-Kater“ untersagt

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Werbung für Lebensmittel mit dem Zusatz „Anti-Kater“ untersagtWerbung für Lebensmittel mit dem Zusatz „Anti-Kater“ untersagt

Das OLG Frankfurt hat die Werbung für Mineralstofftabletten auf der Plattform Amazon mit dem Zusatz „Anti-Kater“ untersagt (Az. 6 Ukl 1/24). Es ist das erste nach dem Unterlassungsklagegesetz erstinstanzlich am OLG geführte Verfahren.