Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Zur Beweislast bei Unfall nach SpurwechselZur Beweislast bei Unfall nach Spurwechsel

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Zur Beweislast bei Unfall nach SpurwechselZur Beweislast bei Unfall nach Spurwechsel

Wer die Spur wechselt und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, gilt regelmäßig als Unfallverursacher und muss haften, es sei denn, ihm gelingt der Beweis eines anderen Unfallhergangs. Dazu entschied das LG Lübeck in einem aktuellen Fall (Az. 10 O 171/22).