Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - § 27 Absatz 2 KStG gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art§ 27 Absatz 2 KStG gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art

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§ 27 Absatz 2 KStG gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art§ 27 Absatz 2 KStG gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art

Das BMF teilt die Anpassung des BMF-Schreibens vom 28. Januar 2019 zum steuerlichen Einlagekonto bei Betrieben gewerblicher Art nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 30. September 2020 mit (Az. IV C 2 – S-2836 / 21 / 10001 :001).