Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Corona-Erkrankung eines Lehrers nach Klassenfahrt ist kein DienstunfallCorona-Erkrankung eines Lehrers nach Klassenfahrt ist kein Dienstunfall

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Corona-Erkrankung eines Lehrers nach Klassenfahrt ist kein DienstunfallCorona-Erkrankung eines Lehrers nach Klassenfahrt ist kein Dienstunfall

Das Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, die Infektion eines verbeamteten Lehrers mit dem Coronavirus nach einer Klassenfahrt als Dienstunfall anzuerkennen. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 4 K 1748/23).