Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des AkteneinsichtsausschussesKeine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses

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Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des AkteneinsichtsausschussesKeine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses

Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses einer nordhessischen Stadt zurückgewiesen. Die Ansprüche seien jedenfalls verjährt (Az. 1 U 32/24).