Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH zur formellen Satzungsmäßigkeit und VermögensbindungBFH zur formellen Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

BFH zur formellen Satzungsmäßigkeit und VermögensbindungBFH zur formellen Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob wegen der Formulierung in Art. 97 § 1f Abs. 2 EGAO bei am 01.01.2009 bereits bestehenden Körperschaften nur die nach dem 31.12.2008 erfolgten inhaltlichen Änderungen der Satzung § 60 Abs. 1 Satz 2 genügen müssen oder ob bei einer Satzungsänderung die gesamte Satzung in Übereinstimmung mit der Mustersatzung gebracht werden muss (Az. V R 11/20).