Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Urteil im Prozess um Strom- und Gaspreiserhöhungen bei vertraglich zugesagten PreisgarantienUrteil im Prozess um Strom- und Gaspreiserhöhungen bei vertraglich zugesagten Preisgarantien

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Urteil im Prozess um Strom- und Gaspreiserhöhungen bei vertraglich zugesagten PreisgarantienUrteil im Prozess um Strom- und Gaspreiserhöhungen bei vertraglich zugesagten Preisgarantien

Der Antragsteller kann sich nicht mit Erfolg mit einer Unterlassungsklage gegen eine einseitige Preisanpassung als solche wenden. Dass die von dem Energieversorgungsunternehmen vertretene Auffassung, zur einseitigen Preisanpassung berechtigt zu sein, unrichtig ist, stellt keine Täuschung des Kunden dar. So entschied das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 318/20).