Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht werdenAbfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht werden

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Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht werdenAbfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht werden

Das VG Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des Abfallabfuhrservice durch den Abfallentsorger im Rhein-Hunsrück-Kreis abgewiesen (Az. 4 K 1106/24.KO, 4 K 1117/24.KO).