Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug – Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStGAbgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug – Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug – Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStGAbgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug – Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG

Das BMF hat für die Anwendung der Regelungen des § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug neue Grundsätze definiert (Az. IV C 5 – S-2334 / 19 / 10007 :007).