Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Altgesellen dürfen väterlichen Handwerksbetrieb übernehmenAltgesellen dürfen väterlichen Handwerksbetrieb übernehmen

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Altgesellen dürfen väterlichen Handwerksbetrieb übernehmenAltgesellen dürfen väterlichen Handwerksbetrieb übernehmen

Die Handwerkskammer Koblenz hat in zwei Fällen zu Unrecht die Erteilung von Ausübungsberechtigungen für zulassungspflichtige Handwerke abgelehnt. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10529/25.OVG und 6 A 10586/25.OVG).