Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Angemessene Kosten für Unterkunft und HeizungAngemessene Kosten für Unterkunft und Heizung

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Angemessene Kosten für Unterkunft und HeizungAngemessene Kosten für Unterkunft und Heizung

Für die Berechnung angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist auch im Sozialhilferecht die Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze maßgeblich. Die entsprechende Regelung aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist analog anzuwenden. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 4 SO 143/19).