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Antrag auf Steuerbefreiung eines Sanierungsertrags in AltfällenAntrag auf Steuerbefreiung eines Sanierungsertrags in Altfällen

Der Antrag auf Steuerbefreiung eines Sanierungsertrags in Altfällen (Schuldenerlass vor dem 09.02.2017) ist kein rückwirkendes Ereignis. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 8 K 1367/20).