Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Antrag nicht weitergeleitet: Nicht zuständiger Kreis muss Kosten für Betreuung zahlenAntrag nicht weitergeleitet: Nicht zuständiger Kreis muss Kosten für Betreuung zahlen

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Antrag nicht weitergeleitet: Nicht zuständiger Kreis muss Kosten für Betreuung zahlenAntrag nicht weitergeleitet: Nicht zuständiger Kreis muss Kosten für Betreuung zahlen

Nach unterlassener Weiterleitung eines Antrags auf Betreuung muss Ortenaukreis und nicht Rhein-Neckar-Kreis Kosten von mehr als 54.000 Euro zahlen. Das entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 7 SO 3290/20).