Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 Insolvenzordnung (InsO)Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 Insolvenzordnung (InsO)

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Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 Insolvenzordnung (InsO)Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 Insolvenzordnung (InsO)

Dieses BMF-Schreiben findet Anwendung auf alle Insolvenzverfahren, deren Eröffnung ab dem 01.01.2021 beantragt wurde (Az. IV A 3 – S-0550 / 21 / 10001 :001).