Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Arbeitnehmer dürfen sonn- und feiertags Wellnessmassagen vornehmenArbeitnehmer dürfen sonn- und feiertags Wellnessmassagen vornehmen

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Arbeitnehmer dürfen sonn- und feiertags Wellnessmassagen vornehmenArbeitnehmer dürfen sonn- und feiertags Wellnessmassagen vornehmen

Angestellte Masseure dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Dies hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 4 L 508/25).