Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Aufwandsentschädigung von Stadtverordneten nicht beitragspflichtigAufwandsentschädigung von Stadtverordneten nicht beitragspflichtig

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Aufwandsentschädigung von Stadtverordneten nicht beitragspflichtigAufwandsentschädigung von Stadtverordneten nicht beitragspflichtig

Die Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete ist bei der Bemessung der Krankversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht heranzuziehen. Es handelt sich hierbei weder um Arbeitsentgelt noch um Arbeitseinkommen. So entschied das LSG Hessen (Az. L 1 KR 412/20).