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Aufwendungen für die Ablösung eines ZinsswapsAufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps

Der 8. Senat des FG Niedersachsen hatte darüber zu entscheiden, ob die Zahlungen für die Ablösung eines sog. Zinsswaps als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind (Az. 8 K 169/23).