Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche und des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes kam es zu Änderungen des § 261 StGB (Geldwäsche) und zu Änderungen im Geldwäschegesetz. Die WPK hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.
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