Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Bank darf unverzügliche Erstattung des Betrags eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs nicht unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden ablehnenBank darf unverzügliche Erstattung des Betrags eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs nicht unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden ablehnen

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Bank darf unverzügliche Erstattung des Betrags eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs nicht unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden ablehnenBank darf unverzügliche Erstattung des Betrags eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs nicht unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden ablehnen

Der Generalanwalt des EuGH ist der Auffassung, dass eine Bank den Betrag eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs unverzüglich erstatten muss und die Erstattung nicht unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden verweigern darf, sondern einen etwaigen Rückforderungsanspruch gesondert geltend machen muss (Az. C-70/25).