Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrigBayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrigBayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

Das BVerfG entschied, dass mehrere Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil die dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz darin eingeräumten Befugnisse teilweise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung, teilweise in seiner Ausprägung als Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, teilweise gegen das Fernmeldegeheimnis und teilweise gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen (Az. 1 BvR 1619/17).