Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Beitragsrecht: Bauarbeiter regelmäßig abhängig beschäftigtBeitragsrecht: Bauarbeiter regelmäßig abhängig beschäftigt

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Beitragsrecht: Bauarbeiter regelmäßig abhängig beschäftigtBeitragsrecht: Bauarbeiter regelmäßig abhängig beschäftigt

Bauarbeiter, die auf Baustellen einfache Arbeiten verrichten, einen festen Stundenlohn erhalten und am Markt nicht erkennbar unternehmerisch auftreten, sind regelmäßig abhängig Beschäftigte, für welche die Baufirmen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten haben. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 8 BA 4/22, L 8 BA 62/22, L 8 BA 64/21).