Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStGBerücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStGBerücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG

Das BMF hat sein Schreiben vom 07.06.2010 (BStBl I S. 588) zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG überarbeitet (Az. IV C 8 – S-2285 / 19 / 10002 :001).