Das BMF hat sein Schreiben vom 07.06.2010 (BStBl I S. 588) zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG überarbeitet (Az. IV C 8 – S-2285 / 19 / 10002 :001).
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