Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Betagter Anwalt klagt in eigener Sache: Trotzdem beA-PflichtBetagter Anwalt klagt in eigener Sache: Trotzdem beA-Pflicht

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Betagter Anwalt klagt in eigener Sache: Trotzdem beA-PflichtBetagter Anwalt klagt in eigener Sache: Trotzdem beA-Pflicht

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein nur noch in geringem Umfang beratend tätiger 71-jähriger Rechtsanwalt auch bei einer Klage in eigener Sache zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtet ist. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin (Az. 3 K 3179/24).