Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Betriebsgefahr eines geparkten AutosBetriebsgefahr eines geparkten Autos

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Betriebsgefahr eines geparkten AutosBetriebsgefahr eines geparkten Autos

Das AG München entschied, dass die Halterin eines verkehrsbehindernd in einer Durchfahrt geparkten Fahrzeugs bei einem Rangierunfall wegen erhöhter Betriebsgefahr mit 20 % mithaftet (Az. 344 C 8946/25).