Der BFH hatte sich u. a. mit der Frage zu befassen, ob Steuerpflichtigen bei der Beurteilung, ob Aufwendungen notwendig und angemessen i. S. des § 33 Abs. 2 EStG sind, ein Ermessensspielraum einzuräumen ist (Az. VI R 15/23).
Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de
Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de
Der BFH hatte sich u. a. mit der Frage zu befassen, ob Steuerpflichtigen bei der Beurteilung, ob Aufwendungen notwendig und angemessen i. S. des § 33 Abs. 2 EStG sind, ein Ermessensspielraum einzuräumen ist (Az. VI R 15/23).
Kanzlei Becker, Zeiler & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
Königstorgraben 3
90402 Nürnberg
Telefon : 0911 / 393 72 79 – 0
Telefax : 0911 / 393 72 79 – 40
Zweigniederlassung Bamberg
Ottostraße 21
96047 Bamberg
Steuerfachwirt/Steuerfachangestellter
Wir suchen für Nürnberg einen Steuerfachwirt/ Steuefachangestellter (m/w/d) in Vollzeit.
Steuerberater
Wir suchen für Nürnberg einen Steuerberater (m/w/d) in Vollzeit, mit konkreter Partnerperspektive in 1-2 Jahren.
Folge uns:
Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse.
